Nach einigen rechtlichen Querelen und auch durch letzte Urteile gegen Forenbetreiber, bzw. deren "Pflichten" hier nun ein aktuelles Urteil, daß den Forenbetreibern wieder mehr den Rücken stärkt:
http://www.netlaw.de/entscheidungen/200 ... -21-06.xml
Aus dieser Urtailsbegründung geht hervor, daß die zu Grunde liegende Berufung einer vorangegangenen Entscheidung widerufen wurde und die Düsseldorfer Richter Forenbetreibern eine "Kenntnissnahme" von Rechtsverstössen zubilligen, um ab diesem Moment erst der Verpflichtung der Beseitigung des Rechtsverstosses nachkommen zu müssen.
Das bedeutet also, daß man, sicherlich weiterhin im Einzelfall zu klärenden, Umfang alle Beiträge weiterhin zu prüfen hat und entsprechend den Inhalten handeln muss.
Wir können also wieder aufatmen...
OLG Düsseldorf entscheidet zu Gunsten der Forenbetreiber
- oxpus
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OLG Düsseldorf entscheidet zu Gunsten der Forenbetreiber
Karsten Ude
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Das hält die RAe Wa***rf aber weiterhin nicht davon ab, ihre Abmahnungen zu betreiben. Basis ist nach wie vor das Heise.de Urteil...
http://www.heise.de/heisevsmi/
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- oxpus
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Nun ja, ein allgemeingültiges, für alle verbindliches Urteil ist ja schon aufgrund der komplexen Rechte- und Urheberrechtsgesetzgebung in Verbindung mit dem Teledienstegesetz und dem Markenschutzgesetz (sofern man gewerblich handelt) nicht eindeutig möglich.
Das Düsseldorfer Urteil ist daher auch nur ein Einzelurteil, kann aber für den jeweils akuten Fall herangezogen werden.
Ob es hilft, ist immer ungewiß. Letztlich kommt es im Einzelfall auf den Richter an, was er akzeptiert und wonach er sich richtet.
Aber dennoch ist dieses Urteil ein Schritt in die "vernünftige" Richtung.
Hoffen wir, daß die "Masse" unsinniger und überzogener Abmahnungen dadurch etwas abnimmt und der Gesetzgeber hoffentlich mal bald aufwacht und die Möglichkeit, überhaupt diese überzogenen Forderungen stellen zu können, einschränkt.
Es ist schliesslich leider möglich, den Streitwert "frei" zu bestimmen (nun, sofern ein Gericht das auch "anerkennt") und damit das "Opfer" einzuschüchtern.
Solange eben hier seitens dem Gesetzgeber nicht die Verhältnismässigkeit als "Maß" zugrunde gelegt wird, werden wir auch alle weiterhin mit der Gefahr dieser diversen möglichen Forderungen leben müssen...
Das Düsseldorfer Urteil ist daher auch nur ein Einzelurteil, kann aber für den jeweils akuten Fall herangezogen werden.
Ob es hilft, ist immer ungewiß. Letztlich kommt es im Einzelfall auf den Richter an, was er akzeptiert und wonach er sich richtet.
Aber dennoch ist dieses Urteil ein Schritt in die "vernünftige" Richtung.
Hoffen wir, daß die "Masse" unsinniger und überzogener Abmahnungen dadurch etwas abnimmt und der Gesetzgeber hoffentlich mal bald aufwacht und die Möglichkeit, überhaupt diese überzogenen Forderungen stellen zu können, einschränkt.
Es ist schliesslich leider möglich, den Streitwert "frei" zu bestimmen (nun, sofern ein Gericht das auch "anerkennt") und damit das "Opfer" einzuschüchtern.
Solange eben hier seitens dem Gesetzgeber nicht die Verhältnismässigkeit als "Maß" zugrunde gelegt wird, werden wir auch alle weiterhin mit der Gefahr dieser diversen möglichen Forderungen leben müssen...
Karsten Ude
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