Hoffen wir nur mal, daß das OLG Hamburg endlich mal "auswacht" und "umsetzbare" Urteile fällt.
Und auch, daß der Gesetzgeber hier auch endlich mal eine eindeutige Gesetzesgrundlage schafft, um diese verfluchten Rechtsunsicherheiten aus der Welt zu schaffen.
Auch ist es eine Frechheit, dass man wegen noch so kleinen, meist wirklich nicht bekannten Rechtsverstössen schon saftige Abmahnungen bekommt, die einen als Privatmann schnell in die Insolvenz treiben können.
Hier sollte der Gesetzgeber ebenfalls einen Riegel vorschieben und die Verhältnismässigkeit der Forderungen definieren, bzw. die Vorgehensweise.
Sinnvoll wäre hier eine Regellung, mit der zunächst nur "kostenfrei" abgemahnt wird und erst bei weiteren Verstössen oder Nichtbeachtung der Abmahnung eine Gebührennote, bzw. "Schadenssumme" zum Tragen käme.
Schliesslich kann man nicht alle Rechtsverstösse, Urheberrechte, Patente und Marken kennen, um alle Texte gesetzlich konform zu prüfen.
Geschweige denn der Zeitpunkt, an der der Webseitenbetreiber, bzw. Domäneninhaber für die "fremden" Inhalte haften soll. Also lt. dem OLG HH bereits mit der Millisekunde, mit der ein Beitrag verfasst wurde.
Darüber könnte ich mich permanent aufregen
Aber nicht falsch verstehen:
Ich will die Haftung der Webmaster nicht abschaffen, sondern eher die Verhältnismässigkeiten auf ein "vernünftiges" Maß rücken.
Soviel sollte man doch nun in einem "modernen" Staat erwarten können.
Aber die "Regeln" des Internets haben es scheinbar weder nach Berlin noch zu einzelnen Gerichten geschafft vorzudringen...